Aufnahme in die GS zum Schuljahr 2012 / 2013

 

Im Vorjahr zurückgestellt


Schulpflichtig


Auf Antrag schul-pflichtig


Auf Antrag schulpflichtig


Geburtsdatum:
1.10.04-30.09.05


Geburtsdatum
1.10.05-30.09.06


Geburtsdatum:
1.10.06-31.12.06


Geburtsdatum:
ab 1.1.2007


Keine weitere Zurückstellung möglich, sonst Prüfung eines sonderpäda- gogischen Förderbedarfs.

Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Aussagen des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeiten beim Aufnahmegespräch, Screening)

Zurückstellung möglich, wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.

Bei Antrag auf Ein- schulung sollen El- ternwille und vor- angegangene Maß- nahmen (z.B. Auf- nahme in die Vor- schulgruppe des Kindergartens) in besonderem Maße berücksichtigt werden.

Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Aussagen des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeiten beim Aufnahmegespräch, Screening)

 

Ablehnung des An- trags oder Widerruf der Aufnahme durch die Schule bis zum 30.11. sind keine Zurück-stellung

Schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Ablehnung des Antrags oder Widerruf der Aufnahme durch die Schule bis zum 30.11. sind keine Zurückstellung

 

 

 

Sie sind sich sicher, dass Sie Ihr Kind nicht einschulen

einschulung

Sie haben Zweifel, ob Sie Ihr Kind einschulen lassen

einschulung

Sie sind sich sicher, dass Sie Ihr Kind einschulen lassen

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