Einschulung
Aufnahme in die GS zum Schuljahr 2012 / 2013
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Im Vorjahr zurückgestellt |
Schulpflichtig |
Auf Antrag schul-pflichtig |
Auf Antrag schulpflichtig |
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Geburtsdatum: |
Geburtsdatum |
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Keine weitere Zurückstellung möglich, sonst Prüfung eines sonderpäda- gogischen Förderbedarfs. |
Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Aussagen des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeiten beim Aufnahmegespräch, Screening) Zurückstellung möglich, wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. |
Bei Antrag auf Ein- schulung sollen El- ternwille und vor- angegangene Maß- nahmen (z.B. Auf- nahme in die Vor- schulgruppe des Kindergartens) in besonderem Maße berücksichtigt werden. Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Aussagen des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeiten beim Aufnahmegespräch, Screening)
Ablehnung des An- trags oder Widerruf der Aufnahme durch die Schule bis zum 30.11. sind keine Zurück-stellung |
Schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Ablehnung des Antrags oder Widerruf der Aufnahme durch die Schule bis zum 30.11. sind keine Zurückstellung
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Sie sind sich sicher, dass Sie Ihr Kind nicht einschulen

Sie haben Zweifel, ob Sie Ihr Kind einschulen lassen

Sie sind sich sicher, dass Sie Ihr Kind einschulen lassen













